Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hans Otto Theater GmbH
1. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern einerseits und der Hans Otto Theater GmbH andererseits. Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt. Für Anrechtsinhaber und Mitglieder von Besucherorganisationen gelten diese Bedingungen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
2. Spielpläne und Anfangszeiten
Die gültigen Spielpläne sowie die Anfangszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen der Hans Otto Theater GmbH ersichtlich. Spielplanänderungen bleiben vorbehalten. Für Besetzungsangaben wird keine Gewähr übernommen.
3. Eintrittspreise
Die Hans Otto Theater GmbH veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise und gibt diese bekannt. Für Sonderveranstaltungen und Gastspiele können besondere Regelungen getroffen werden.
Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises im Besucher-Service und an den Kassen der Spielstätten gewährt. Die berechtigten Personengruppen sind den Veröffentlichungen der Hans Otto Theater GmbH zu entnehmen.
Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises im Besucher-Service und an den Kassen der Spielstätten gewährt. Die berechtigten Personengruppen sind den Veröffentlichungen der Hans Otto Theater GmbH zu entnehmen.
4. Kartenabgabe
4.1. Kartenvorverkauf
Der Vorverkauf für den monatlichen Spielplan erfolgt im Voraus zu den in den Veröffentlichungen der Hans Otto Theater GmbH genannten Zeiten. Die Hans Otto Theater GmbH behält sich vor, in Einzelfällen die Kartenvergabe pro Käufer zu beschränken.
4.2. Gültigkeit
Eintrittskarten, Gutscheine oder andere Wertvordrucke der Hans Otto Theater GmbH gelten nur für den darauf vermerkten Vorstellungstermin oder Zeitraum.
4.3. Vorbestellungen
Vorbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs persönlich, telefonisch, per E-Mail, per Fax oder per Post entgegengenommen. Eingehende Bestellungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. Die Bestellung wird erst dann verbindlich, wenn sie vom Besucher-Service bestätigt ist.
Erfolgt die Bezahlung und Abholung für bestellte Karten nicht innerhalb der jeweils angegebenen Frist, werden diese nach Ablauf der Reservierungsfrist für den Weiterverkauf freigegeben. Bestellte Karten können auf Wunsch und gegen Rechnungslegung zugesandt werden. Kosten und Risiken der Versendung trägt der Besteller. Ergänzende Regelungen oder abweichende Ausnahmen für den Kartenverkauf bleiben vorbehalten. Sie werden von der Hans Otto Theater GmbH veröffentlicht.
4.4. Weiterverkauf
Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nur mit Gestattung der Hans Otto Theater GmbH zulässig. Die Hans Otto Theater GmbH haftet nicht für Leistungen und Preise anderer Kartenanbieter.
4.5. Abholung
Bestellte und noch nicht bezahlte Karten sind innerhalb von 14 Kalendertagen bzw. entsprechend Absprache im Besucher-Service der Hans Otto Theater GmbH abzuholen. In Ausnahmefällen kann die Hans Otto Theater GmbH längere Abholfristen einräumen. Über nicht fristgemäß abgeholte Karten kann die Hans Otto Theater GmbH anderweitig verfügen.
4.6. Bereitstellung an der Abendkasse
Für die Abendkasse reservierte Karten liegen bis 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung bereit. Über Karten, die nicht rechtzeitig abgeholt werden, kann die Hans Otto Theater GmbH anderweitig verfügen. Ist eine anderweitige Verwendung nicht möglich, kann dem Besteller der Kartenpreis in Rechnung gestellt werden.
4.7. Gruppenbestellungen
Bestellungen für Gruppen ab 10 Personen werden nur schriftlich entgegengenommen. Für Besuchergruppen ab 10 Personen gewähren wir 10% Rabatt (außer Gruppen aus Schulen und Kindereinrichtungen). Sofern für Gruppen bestellte Karten nicht fristgemäß abgeholt werden oder die Bestellung bis zum festgelegten Termin nicht per E-Mail, per Fax oder per Post storniert wurde, kann der Betrag in Rechnung gestellt werden.
4.8. Bezahlung
Die Bezahlung mit EC- oder Kreditkarte kann im Besucher-Service und an der Abendkasse im Großen Haus (Theaterneubau) erfolgen. Bestellte und übersendete Eintrittskarten (im Freiverkauf) sind innerhalb einer 10-tägigen Zahlungsfrist nach Erhalt und ohne Abzug durch Überweisung auf das angegebene Konto unter Zusatz der Rechnungsnummer zu bezahlen.
Der Vorverkauf für den monatlichen Spielplan erfolgt im Voraus zu den in den Veröffentlichungen der Hans Otto Theater GmbH genannten Zeiten. Die Hans Otto Theater GmbH behält sich vor, in Einzelfällen die Kartenvergabe pro Käufer zu beschränken.
4.2. Gültigkeit
Eintrittskarten, Gutscheine oder andere Wertvordrucke der Hans Otto Theater GmbH gelten nur für den darauf vermerkten Vorstellungstermin oder Zeitraum.
4.3. Vorbestellungen
Vorbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs persönlich, telefonisch, per E-Mail, per Fax oder per Post entgegengenommen. Eingehende Bestellungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. Die Bestellung wird erst dann verbindlich, wenn sie vom Besucher-Service bestätigt ist.
Erfolgt die Bezahlung und Abholung für bestellte Karten nicht innerhalb der jeweils angegebenen Frist, werden diese nach Ablauf der Reservierungsfrist für den Weiterverkauf freigegeben. Bestellte Karten können auf Wunsch und gegen Rechnungslegung zugesandt werden. Kosten und Risiken der Versendung trägt der Besteller. Ergänzende Regelungen oder abweichende Ausnahmen für den Kartenverkauf bleiben vorbehalten. Sie werden von der Hans Otto Theater GmbH veröffentlicht.
4.4. Weiterverkauf
Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nur mit Gestattung der Hans Otto Theater GmbH zulässig. Die Hans Otto Theater GmbH haftet nicht für Leistungen und Preise anderer Kartenanbieter.
4.5. Abholung
Bestellte und noch nicht bezahlte Karten sind innerhalb von 14 Kalendertagen bzw. entsprechend Absprache im Besucher-Service der Hans Otto Theater GmbH abzuholen. In Ausnahmefällen kann die Hans Otto Theater GmbH längere Abholfristen einräumen. Über nicht fristgemäß abgeholte Karten kann die Hans Otto Theater GmbH anderweitig verfügen.
4.6. Bereitstellung an der Abendkasse
Für die Abendkasse reservierte Karten liegen bis 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung bereit. Über Karten, die nicht rechtzeitig abgeholt werden, kann die Hans Otto Theater GmbH anderweitig verfügen. Ist eine anderweitige Verwendung nicht möglich, kann dem Besteller der Kartenpreis in Rechnung gestellt werden.
4.7. Gruppenbestellungen
Bestellungen für Gruppen ab 10 Personen werden nur schriftlich entgegengenommen. Für Besuchergruppen ab 10 Personen gewähren wir 10% Rabatt (außer Gruppen aus Schulen und Kindereinrichtungen). Sofern für Gruppen bestellte Karten nicht fristgemäß abgeholt werden oder die Bestellung bis zum festgelegten Termin nicht per E-Mail, per Fax oder per Post storniert wurde, kann der Betrag in Rechnung gestellt werden.
4.8. Bezahlung
Die Bezahlung mit EC- oder Kreditkarte kann im Besucher-Service und an der Abendkasse im Großen Haus (Theaterneubau) erfolgen. Bestellte und übersendete Eintrittskarten (im Freiverkauf) sind innerhalb einer 10-tägigen Zahlungsfrist nach Erhalt und ohne Abzug durch Überweisung auf das angegebene Konto unter Zusatz der Rechnungsnummer zu bezahlen.
5. Kartenrückgabe
Die Hans Otto Theater GmbH ist nicht verpflichtet, bereits verkaufte Karten zurückzunehmen. Gekaufte Karten sind vom Umtausch und der Rücknahme ausgeschlossen.
Wird ein anderes Werk gespielt, als das beim Kauf der Eintrittskarten angekündigte, können die nicht entwerteten Eintrittskarten bis 10 Tage nach dem betreffenden Vorstellungstermin im Besucher-Service oder der Theaterkasse gegen einen Theatergutschein getauscht werden. Bei anderen Anbietern erworbene Eintrittskarten können nur dort zurückgegeben werden.
Bei Vorstellungsabbruch wird, wenn bis dahin weniger als die Hälfte der Vorstellung stattgefunden hat, das Eintrittsgeld gegen Vorlage der Eintrittskarten beim Besucher-Service bzw. bei dem entsprechenden Anbieter innerhalb von 10 Tagen erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe gekaufter Karten. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet. Bei Aufführungsausfällen infolge Streik oder höherer Gewalt wird kein Ersatz geleistet.
Wird ein anderes Werk gespielt, als das beim Kauf der Eintrittskarten angekündigte, können die nicht entwerteten Eintrittskarten bis 10 Tage nach dem betreffenden Vorstellungstermin im Besucher-Service oder der Theaterkasse gegen einen Theatergutschein getauscht werden. Bei anderen Anbietern erworbene Eintrittskarten können nur dort zurückgegeben werden.
Bei Vorstellungsabbruch wird, wenn bis dahin weniger als die Hälfte der Vorstellung stattgefunden hat, das Eintrittsgeld gegen Vorlage der Eintrittskarten beim Besucher-Service bzw. bei dem entsprechenden Anbieter innerhalb von 10 Tagen erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe gekaufter Karten. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet. Bei Aufführungsausfällen infolge Streik oder höherer Gewalt wird kein Ersatz geleistet.
6. Kartenverlust
Verliert ein Besucher seine Eintrittskarte, kann ihm von der Kasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Eintrittskarte er erworben hat. Der Besitzer der Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer einer Ersatzkarte.
7. Einlass
Das Foyer wird in der Regel eine Stunde vor Beginn einer Vorstellung geöffnet. Nach Beginn der Vorstellung erlischt der Anspruch auf den Einlass. Die Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit und werden nicht erstattet.
Wenn ein Nacheinlass möglich ist, können Besucher aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher nur zu einem geeigneten Zeitpunkt und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Es liegt im Ermessen der Abendspielleitung, ob und zu welchem Zeitpunkt der Zugang nach Beginn der Vorstellung gewährt werden kann.
Die Hans Otto Theater GmbH behält sich vor, für ausgewählte Vorstellungen keinen Nacheinlass zu gewähren.
Wenn ein Nacheinlass möglich ist, können Besucher aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher nur zu einem geeigneten Zeitpunkt und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Es liegt im Ermessen der Abendspielleitung, ob und zu welchem Zeitpunkt der Zugang nach Beginn der Vorstellung gewährt werden kann.
Die Hans Otto Theater GmbH behält sich vor, für ausgewählte Vorstellungen keinen Nacheinlass zu gewähren.
8. Garderobe
Die Garderobengebühr für Veranstaltungen der Hans Otto Theater GmbH ist im Eintrittspreis enthalten. Die Mitnahme von Garderobe in den Zuschauerraum ist nur dann möglich, wenn der Einlassdienst des Theaters dies gestattet.
Die Mitnahme von Getränken und Lebensmitteln jeglicher Art in den Zuschauerraum ist nicht erlaubt. Die Aufbewahrung von Wertgegenständen und Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt. Ohne Marke dürfen Garderobengegenstände einem Besucher nur dann ausgehändigt werden, wenn alle anderen Besucher ihre Garderobe bereits erhalten haben und der Besucher glaubhaft macht, dass er der berechtigte Empfänger ist. Der Verlust einer Garderobenmarke sowie vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobengegenstände sind dem Garderobenpersonal unverzüglich zu melden. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet.
Die Mitnahme von Getränken und Lebensmitteln jeglicher Art in den Zuschauerraum ist nicht erlaubt. Die Aufbewahrung von Wertgegenständen und Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt. Ohne Marke dürfen Garderobengegenstände einem Besucher nur dann ausgehändigt werden, wenn alle anderen Besucher ihre Garderobe bereits erhalten haben und der Besucher glaubhaft macht, dass er der berechtigte Empfänger ist. Der Verlust einer Garderobenmarke sowie vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobengegenstände sind dem Garderobenpersonal unverzüglich zu melden. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet.
9. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten der Hans Otto Theater GmbH gefunden werden, sind beim Einlass- oder Garderobenpersonal abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.
10. Hausrecht
Besuchern kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann auch Besuchern verweigert werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
Personen, die den Kartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können aus den Spielstätten gewiesen werden. Es ist nur der Hans Otto Theater GmbH gestattet, in der Kassenhalle oder generell in den Spielstätten sowie auf den dazugehörigen Grundstücken Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten.
Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Wechselt ein Besucher unberechtigterweise den Platz, kann die Hans Otto Theater GmbH den Differenzbetrag erheben, der sich aus einem etwaigen Wechsel der Platzkategorie ergibt, oder den Besucher auf den auf der Karte bezeichneten Platz oder aus der Vorstellung verweisen.
Mobiltelefone und Uhren mit akustischem Zeitsignal sind während der Vorstellung auszuschalten. 4 Das Rauchen ist in den Spielstätten der Hans Otto Theater GmbH nicht gestattet. Den Anweisungen des Personals der Hans Otto Theater GmbH ist Folge zu leisten.
Personen, die den Kartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können aus den Spielstätten gewiesen werden. Es ist nur der Hans Otto Theater GmbH gestattet, in der Kassenhalle oder generell in den Spielstätten sowie auf den dazugehörigen Grundstücken Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten.
Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Wechselt ein Besucher unberechtigterweise den Platz, kann die Hans Otto Theater GmbH den Differenzbetrag erheben, der sich aus einem etwaigen Wechsel der Platzkategorie ergibt, oder den Besucher auf den auf der Karte bezeichneten Platz oder aus der Vorstellung verweisen.
Mobiltelefone und Uhren mit akustischem Zeitsignal sind während der Vorstellung auszuschalten. 4 Das Rauchen ist in den Spielstätten der Hans Otto Theater GmbH nicht gestattet. Den Anweisungen des Personals der Hans Otto Theater GmbH ist Folge zu leisten.
11. Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind den Besuchern grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher aus den Spielstätten verwiesen werden.
Für den Fall, dass während einer öffentlichen Aufführung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.
Für den Fall, dass während einer öffentlichen Aufführung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.
12. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01. 03. 2008. Geschäftsleitung Hans Otto Theater GmbH
Geschäftsleitung Hans Otto Theater GmbH
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Sie auch als pdf-Download hier: